Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 19.10.2011 - Ss 140/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,59049
OLG Braunschweig, 19.10.2011 - Ss 140/11 (https://dejure.org/2011,59049)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 19.10.2011 - Ss 140/11 (https://dejure.org/2011,59049)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 19. Oktober 2011 - Ss 140/11 (https://dejure.org/2011,59049)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,59049) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Köln, 04.02.1999 - Ss 45/99
    Auszug aus OLG Braunschweig, 19.10.2011 - Ss 140/11
    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht, auf entscheidungserheblichen Vortrag einzugehen und sich in einem Verwerfungsurteil mit diesem Vorbringen auseinanderzusetzen (BVerfG, NZV 2005, 51; OLG Köln, Beschluss vom 04.02.1999, Ss 45/99, juris, Rn. 7; OLG Braunschweig, Beschluss vom 22. Juni 2010, Ss (OWiZ) 121/10, unveröffentlicht).; das hat das Gericht getan.

    Obgleich der Verstoß gegen das rechtliche Gehör im Wege der Verfahrensrüge vorzubringen ist (ständige Rechtsprechung: vgl. z.B. OLG Köln, Beschluss vom 04.02.1999, Ss 45/99, juris, Rn.7), ist kein Entschuldigungsgrund erkennbar, das das Gericht in den Urteilsgründen unberücksichtigt gelassen hätte.

    Soweit der Senat im Hinweis vom 26. August 2011 den Beschluss des Oberlandesgerichts Bamberg vom 4. März 2011 (2 Ss (OWi) 209/11) herangezogen hat, um einen Verstoß gegen das rechtliche Gehör zu begründen, ist hieran nach nochmaliger Überprüfung nicht festzuhalten: Wird die Gehörsverletzung nicht mit einem Übergehen von Entschuldigungsgründen, sondern alternativ damit begründet, dass das Vorgehen nach § 74 Abs. 2 OWiG dem Betroffenen die Hauptverhandlung genommen habe, ist im Wege der Verfahrensrüge vorzutragen, welchen Sachvortrag der Betroffene im Termin gehalten hätte (OLG Köln, Beschluss vom 04.02.1999, Ss 45/99, juris, Rn.7; Karlsruher Kommentar/Senge, OWiG, 3. Aufl., § 80 Rn.40 c).

  • OLG Karlsruhe, 31.01.2006 - 1 Ss 165/05

    Bußgeldhauptverhandlung: Pflicht des Gerichts zur Entsprechung des

    Auszug aus OLG Braunschweig, 19.10.2011 - Ss 140/11
    Diese Gewährleistung ist Ausdruck seines Anspruchs auf ein faires Verfahren (OLG Köln, Beschluss vom 22.10.2004, 8 Ss-OWi 48/04, juris, Rn.19, 21; OLG Thüringen, Beschluss vom 13.08.2007, 1 Ss 145/07, juris, Rn.8; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31.01.2006, 1 Ss 165/05, juris, Rn.6; BayObLG, Beschluss vom 31.10.2001, 1 ObOWi 433/01, juris, Rn.5).

    Der Senat weist allerdings darauf hin, dass eine Terminsverlegung bei einem Sachverhalt, wie er vorliegend in den Urteilsgründen beschrieben wird, bei individueller Begründung auch ermessensfehlerfrei hätte abgelehnt werden können (vgl. hierzu: OLG Hamm, Beschluss vom 03.08.1999, 2 Ss OWi 590/99, juris, Rn.15; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31.01.2006, 1 Ss 165/05, juris, Rn.7; OLG Koblenz, Beschluss vom 10.09.2009, 2 SsRs 54/09, juris, Rn.7).

  • OLG Bamberg, 04.03.2011 - 2 Ss OWi 209/11

    Rechtsbeschwerde in Bußgeldsachen: Verletzung rechtlichen Gehörs bei

    Auszug aus OLG Braunschweig, 19.10.2011 - Ss 140/11
    Der Vorsitzende ist deshalb unter anderem gehalten, über Terminsverlegungsanträge nach pflichtgemäßen Ermessen unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles zu entscheiden (OLG Thüringen, a.a.O.; OLG Karlsruhe, a.a.O.; OLG Oldenburg, Beschluss vom 31.08.2010, 2 SsRs 170/10, juris, Rn.8; OLG Bamberg, Beschluss vom 04.03.2011, 2 Ss (OWi) 209/11, juris, Rn.7).

    Soweit der Senat im Hinweis vom 26. August 2011 den Beschluss des Oberlandesgerichts Bamberg vom 4. März 2011 (2 Ss (OWi) 209/11) herangezogen hat, um einen Verstoß gegen das rechtliche Gehör zu begründen, ist hieran nach nochmaliger Überprüfung nicht festzuhalten: Wird die Gehörsverletzung nicht mit einem Übergehen von Entschuldigungsgründen, sondern alternativ damit begründet, dass das Vorgehen nach § 74 Abs. 2 OWiG dem Betroffenen die Hauptverhandlung genommen habe, ist im Wege der Verfahrensrüge vorzutragen, welchen Sachvortrag der Betroffene im Termin gehalten hätte (OLG Köln, Beschluss vom 04.02.1999, Ss 45/99, juris, Rn.7; Karlsruher Kommentar/Senge, OWiG, 3. Aufl., § 80 Rn.40 c).

  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus OLG Braunschweig, 19.10.2011 - Ss 140/11
    Der Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens, der aus dem allgemeinen Freiheitsgrundrecht (Art. 2 Abs. 1 GG) folgt (BVerfG, Beschluss vom 26.05.1981, 2 BvR 215/81, juris, Rn.64), führt im konkreten Fall allerdings nicht zum Erfolg des Zulassungsantrags, weil dem Betroffenen rechtliches Gehör i.S.d. Art. 103 Abs. 1 gewährt wurde und einem etwaigen Verstoß gegen einen anderen Verfassungsgrundsatz für den einschlägigen Zulassungsgrund (§ 80 Abs. 1 Nr. 2 OWiG) keine Bedeutung zukommt (BayObLG, Beschluss vom 07.09.1995, 3 ObOWi 60/95, juris, Rn.13; Karlsruher Kommentar/Senge, OWiG, 3. Aufl., § 80 Rn.40).
  • OLG Koblenz, 10.09.2009 - 2 SsRs 54/09

    Terminsverlegung - Erkrankung des Verteidigers nach Entbindung des Betroffenen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 19.10.2011 - Ss 140/11
    Der Senat weist allerdings darauf hin, dass eine Terminsverlegung bei einem Sachverhalt, wie er vorliegend in den Urteilsgründen beschrieben wird, bei individueller Begründung auch ermessensfehlerfrei hätte abgelehnt werden können (vgl. hierzu: OLG Hamm, Beschluss vom 03.08.1999, 2 Ss OWi 590/99, juris, Rn.15; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31.01.2006, 1 Ss 165/05, juris, Rn.7; OLG Koblenz, Beschluss vom 10.09.2009, 2 SsRs 54/09, juris, Rn.7).
  • OLG Köln, 22.10.2004 - 8 Ss OWi 48/04

    Recht auf Verteidigung im Bußgeldverfahren; Verwerfung des Einspruchs wegen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 19.10.2011 - Ss 140/11
    Diese Gewährleistung ist Ausdruck seines Anspruchs auf ein faires Verfahren (OLG Köln, Beschluss vom 22.10.2004, 8 Ss-OWi 48/04, juris, Rn.19, 21; OLG Thüringen, Beschluss vom 13.08.2007, 1 Ss 145/07, juris, Rn.8; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31.01.2006, 1 Ss 165/05, juris, Rn.6; BayObLG, Beschluss vom 31.10.2001, 1 ObOWi 433/01, juris, Rn.5).
  • OLG Hamm, 03.08.1999 - 2 Ss OWi 590/99

    Ordnungsmäßige Begründung der Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus OLG Braunschweig, 19.10.2011 - Ss 140/11
    Der Senat weist allerdings darauf hin, dass eine Terminsverlegung bei einem Sachverhalt, wie er vorliegend in den Urteilsgründen beschrieben wird, bei individueller Begründung auch ermessensfehlerfrei hätte abgelehnt werden können (vgl. hierzu: OLG Hamm, Beschluss vom 03.08.1999, 2 Ss OWi 590/99, juris, Rn.15; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31.01.2006, 1 Ss 165/05, juris, Rn.7; OLG Koblenz, Beschluss vom 10.09.2009, 2 SsRs 54/09, juris, Rn.7).
  • BVerfG, 20.04.2004 - 2 BvR 297/04

    Zum Anspruch auf rechtliches Gehör in OWi-Verfahren

    Auszug aus OLG Braunschweig, 19.10.2011 - Ss 140/11
    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht, auf entscheidungserheblichen Vortrag einzugehen und sich in einem Verwerfungsurteil mit diesem Vorbringen auseinanderzusetzen (BVerfG, NZV 2005, 51; OLG Köln, Beschluss vom 04.02.1999, Ss 45/99, juris, Rn. 7; OLG Braunschweig, Beschluss vom 22. Juni 2010, Ss (OWiZ) 121/10, unveröffentlicht).; das hat das Gericht getan.
  • OLG Oldenburg, 31.08.2010 - 2 SsRs 170/10

    Anforderungen an die Darlegung der Behandlung von Terminsverlegungsanträgen im

    Auszug aus OLG Braunschweig, 19.10.2011 - Ss 140/11
    Der Vorsitzende ist deshalb unter anderem gehalten, über Terminsverlegungsanträge nach pflichtgemäßen Ermessen unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles zu entscheiden (OLG Thüringen, a.a.O.; OLG Karlsruhe, a.a.O.; OLG Oldenburg, Beschluss vom 31.08.2010, 2 SsRs 170/10, juris, Rn.8; OLG Bamberg, Beschluss vom 04.03.2011, 2 Ss (OWi) 209/11, juris, Rn.7).
  • OLG Zweibrücken, 27.02.2004 - 1 Ss 5/04

    Trunkenheit im Verkehr: Relative Fahruntüchtigkeit nach Drogenkonsum

    Auszug aus OLG Braunschweig, 19.10.2011 - Ss 140/11
    Die gebotene Ermessensentscheidung war hier schon deshalb fehlerhaft, weil sich das Amtsgericht bei Ablehnung der Terminsverlegung - neben einzelfallbezogenen Umständen (Bagatellvorwurf u.a.) - jedenfalls auch auf die Vielzahl der dort sonst jährlich anhängigen Bußgeldverfahren gestützt hat: Dieser Umstand durfte bei der Ermessensentscheidung aber keine Berücksichtigung finden, weil die Geschäftslage des erkennenden Gerichts - mag sie auch noch so besorgniserregend sein - eine etwaige Abweichung vom Grundsatz des fairen Verfahrens schon unter rechtstaatlichen Gesichtspunkten nicht zu rechtfertigen vermag (OLG Braunschweig, Beschluss vom 04.05.2004, 1 Ss 5/04, juris, Rn.10 [Strafverfahren] OLG Hamm, Beschluss vom 26.04.2007, 4 Ss (OWi) 303/07, juris, Rn.14).
  • OLG Hamm, 26.04.2007 - 4 Ss OWi 303/07

    Verletzung rechtlichen Gehörs; Aufhebung; Zulassung der Rechtsbeschwerde;

  • BGH, 18.09.1987 - 3 StR 398/87

    Art und Weise der Einlassung zur Sache

  • BayObLG, 07.09.1995 - 3 ObOWi 60/95
  • OLG Jena, 13.08.2007 - 1 Ss 145/07
  • BayObLG, 31.10.2001 - 1 ObOWi 433/01
  • OLG Koblenz, 16.04.2012 - 2 Ss 30/12

    Sexueller Missbrauch Widerstandsunfähiger; Feststellung der

    Wird ein Zeuge mehrfach vernommen, ist ein Aussagevergleich im Hinblick auf Übereinstimmungen, mögliche Widersprüche, etwaige Ergänzungen und Auslassungen vorzunehmen (vgl. OLG Koblenz, Beschluss 2 Ss 140/11 vom 1.2.2012 m.w.N.) und dieser in eine-41r das Revisionsgericht nachprüfbaren Weise in den Urteilsgründen darzulegen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht